Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Mobilität, Feuerschutz und Rettungswesen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/121 des Landrats befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Mobilität, Feuerschutz und Rettungswesen. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag befugt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse hinaus freiwillige Ausschüsse zu bilden und die Anzahl der Mitglieder festzulegen.
Der Text legt dar, dass der Ausschuss in der vorangegangenen Wahlperiode aus 21 stimmberechtigten Mitgliedern bestand. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Neben den Mitgliedern des Kreistags können auch sachkundige Einwohner der kreisangehörigen Gemeinden als Mitglieder bestellt werden, wobei deren Anzahl die der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf. Zudem sieht die Regelung vor, dass ein sachkundiges Mitglied der anerkannten Hilfsorganisationen dem Ausschuss mit beratender Stimme angehören soll.
Die Vorlage sieht vor, dass durch einen einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen und Gruppen eine Annahme durch einstimmigen Beschluss möglich ist. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Bestimmung von Vorsitz und Stellvertretung unterliegt dem im Gesetz festgelegten Einigungs- bzw. Zugreifverfahren. Der Landrat nimmt an diesen Entscheidungsprozessen nicht mit Stimmrecht teil.
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