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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Bildung

2020/123 22.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/123 des Landrats betrifft die Zusammensetzung und die Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Bildung. Grundlage für die Bildung des Ausschusses ist § 85 Abs. 1 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Kreistag die Festlegung der Mitgliederzahl. In der vorangegangenen Wahlperiode umfasste der Schulausschuss 21 stimmberechtigte Mitglieder.

Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsungen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Neben den Mitgliedern des Kreistags können sachkundige Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Gemeinden als Mitglieder bestellt werden, wobei deren Anzahl die der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen darf. Zudem sieht das Schulgesetz die Berufung von Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme vor. Auch Vertreter der Schulen können zur Beratung in den Ausschuss berufen werden.

Die Vorlage sieht vor, dass aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Im Falle einer Einigung ist ein einstimmiger Beschluss der Kreistagsmitglieder über die Annahme dieses Vorschlags ausreichend. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl in einem Wahlgang nach den Regeln der Verhältniswahl. Die Besetzung der Positionen für Vorsitz und Stellvertretung unterliegt dem Einigungs- bzw. Zugreifverfahren. Der Landrat nimmt an diesen Entscheidungen nicht am Stimmrecht teil.

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