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Beschlussvorlage

Beginn der Verteilung der Ausschussvorsitze

2020/124 22.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 2020/124 des Kreistags wird das Verfahren zur Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze für die Sitzung am 3. November 2020 geregelt. Die Fraktionen sind übereingekommen, in dieser Sitzung zunächst lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausschüsse – den Kreisausschuss, den Wahlprüfungsausschuss sowie den Rechnungsprüfungsausschuss – zu bilden und zu besetzen. Die Besetzung weiterer freiwilliger Ausschüsse soll erst in der Sitzung am 30. November 2020 erfolgen.

Der Beschluss sieht vor, dass sich die Fraktionen vorab über die Verteilung der Vorsitzenden und Stellvertreter für den Wahlprüfungs- und den Rechnungsprüfungsausschuss einigen sollen. Kommt es zu einer solchen Einigung und wird diese nicht von einem Fünftel der Kreistagsmitglieder abgelehnt, werden die Positionen aus der Mitte der jeweiligen Ausschussmitglieder bestimmt.

Sollte keine Einigung zustande kommen, sieht die Vorlage das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt vor. In diesem Fall wird die Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze durch ein erneutes Zugriffsverfahren geregelt. Die bereits im Rahmen einer Einigung besetzten Positionen des Wahlprüfungs- und Rechnungsprüfungsausschusses werden dabei den zugreifenden Fraktionen als erstes Zugriffsrecht angerechnet. Bei identischen Höchstzahlen entscheidet das Losverfahren durch den Landrat. Die Fraktionen benennen nach der Rangfolge der Höchstzahlen die entsprechenden Ausschüsse und bestimmen die jeweiligen Vorsitzenden sowie Stellvertreter.

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