Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop

2020/130 22.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 30. November 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/130 zur Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop vor.

Der Sparkassenzweckverband besteht laut Satzung aus 39 Mitgliedern. Dem Kreis Recklinghausen steht ein Entsendungsrecht für insgesamt neun Mitglieder zu. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person des Kreises als ordentliches Mitglied vorgesehen. Für die verbleibenden acht ordentlichen Mitgliedsplätze sowie für die entsprechenden stellvertretenden Mitglieder ist eine Wahl durch den Kreistag erforderlich. Der Landrat hat zudem das Vorschlagsrecht für die Stellvertretung des eigenen Mandats.

Wählbar sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die den Vertretungen der Gemeinden des Verbandes angehören und ihren Wohnsitz in einer Gemeinde des Verbandsgebiets haben. Die Satzung sieht vor, dass die gewählten Personen über wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen sollten. Bestimmte Ausschlusskriterien sind ebenfalls festgelegt, unter anderem für Beschäftigte der Sparkasse, Mitarbeiter von Steuerbehörden oder Personen in Funktionen bei Finanzdienstleistungsunternehmen.

Die Vorlage sieht vor, dass aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Bei einer Einigung und Annahme dieses einheitlichen Vorschlags ist keine weitere Wahl notwendig. Sollte kein gemeinsamer Vorschlag zustande kommen, erfolgt die Bestellung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

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