Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 30. November 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/131 zur Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe vor. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes setzt sich die Verbandsversammlung aus insgesamt 15 Mitgliedern zusammen, wobei dem Kreis Recklinghausen ein Entsendungsrecht für acht Mitglieder zusteht.
Nach den Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) nimmt der Landrat als ordentliches Mitglied am Gremium teil. Für die weiteren sieben ordentlichen Mitglieder sowie für die entsprechenden stellvertretenden Mitglieder ist der Kreistag zuständig. Dabei verfügt der Landrat über das Vorschlagsrecht für seine Stellvertretung. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter kann entweder aus dem Kreistag oder aus den Dienstkräften der Verwaltung erfolgen.
Die Vorlage sieht vor, dass aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Bei einer Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag und dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss ist eine separate Wahl nicht erforderlich. Die Bestellung der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.
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