Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen

2020/132 22.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreistag steht die Bestellung der Vertretung für den Kreis Recklinghausen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen zur Beschlussfassung. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes setzt sich die Verbandsversammlung aus Vertretern der Verbandsmitglieder zusammen, wobei jedes Mitglied eine ordentliche Vertretung entsendet. Zusätzlich ist nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) eine stellvertretende Person zu wählen.

Die Wahl der Vertreter kann durch die Vertretungskörperschaft aus dem Kreistag oder aus den Dienstkräften der Verwaltung erfolgen. Für die aktuelle Wahlperiode wird vorgeschlagen, den Landrat als ordentliches Mitglied und ein weiteres Mitglied des Kreistags als stellvertretendes Mitglied zu bestellen. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die vorgeschlagene Person gewählt ist, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Der Landrat nimmt im Rahmen dieser Wahl ebenfalls Stimmrecht wahr.

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