Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreistag steht die Beschlussvorlage 2020/133 zur Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zur Beratung an. Der Kreis Recklinghausen verfügt gemäß der Satzung des Zweckverbandes über das Recht, sechs Mitglieder in die Verbandsversammlung zu entsenden.
Nach den gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person aus der Verwaltung ordentliches Mitglied des Gremiums. Damit sind neben dem Landrat weitere fünf ordentliche Mitglieder durch den Kreistag zu wählen. Für jedes ordentliche Mitglied ist zudem jeweils eine stellvertretende Vertretung zu bestimmen. Das Vorschlagsrecht für die Stellvertretung des Landrats liegt bei diesem.
Die Wahl der Vertreter aus dem Kreistag oder der Verwaltung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Vorlage sieht vor, dass aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Bei einer Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag und dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss ist eine separate Wahl nicht erforderlich. Der Landrat nimmt in der Verbandsversammlung mit Stimmrecht teil.
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