Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 30. November 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/134 zur Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity vor. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes ist der Kreis Recklinghausen berechtigt, acht Mitglieder in die Verbandsversammlung zu entsenden, wobei die Anzahl der Entsendungen an die Einwohnerzahl gekoppelt ist.
Die Satzung sieht zudem vor, dass die Hauptverwaltungsbeamten oder von ihnen vorgeschlagene Personen Mitglieder der Verbandsversammlung sind, ohne auf die festgelegte Anzahl der acht Mitglieder angerechnet zu werden. Der Landrat ist als Mitglied der Verbandsversammlung stimmberechtigt und besitzt zudem das Vorschlagsrecht für dessen Stellvertreter.
Die Vorlage sieht vor, dass aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Bei einer Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag und dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss ist eine separate Wahl nicht erforderlich. Die Bestellung der ordentlichen Mitglieder und ihrer Stellvertreter erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Wählbar sind ausschließlich die Mitglieder der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften.
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