Vorschlag für die Wahl der Mitglieder des Verbandsrates des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreistag des Kreises Recklinghausen wird die Beschlussvorlage 2020/135 zur Wahl der Mitglieder des Verbandsrates des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity behandelt. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes werden die Mitglieder des Verbandsrats auf Vorschlag der Mitgliedskörperschaften durch die Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsrat setzt sich aus jeweils drei Vertretern der Verbandsmitglieder zusammen.
Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person aus dem Kreisdienst kraft Gesetzes ordentliches Mitglied des Gremiums und zählt zur Gesamtmitgliederzahl. Für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Verbandsrat sind somit neben dem Landrat noch zwei weitere Mitglieder vorzuschlagen.
Die Vorlage sieht vor, dass aus den vorliegenden Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Sofern eine Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag erzielt und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird, ist eine weitere Wahl nicht erforderlich. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Der Landrat nimmt im Rahmen dieser Wahl das Stimmrecht wahr. Federführend für die Vorlage ist der Kreistag.
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