Vorschlag für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der EKOCity GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2020/136 wird dem Kreistag ein Vorschlag zur Neubesetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen im Aufsichtsrat der EKOCity GmbH vorgelegt. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der EKOCity GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern, die vom Gesellschafter, dem Abfallwirtschaftsverband EKOCity, auf Vorschlag der Verbandsmitglieder bestellt und abberufen werden.
Der Kreis Recklinghausen verfügt über das Vorschlagsrecht für zwei Mitglieder in diesem Gremium. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person des Kreises kraft Gesetzes ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats. Damit ist ein Platz durch die Verwaltung bzw. die Landratsebene besetzt, sodass durch den Kreistag lediglich ein weiteres Mitglied vorgeschlagen werden muss.
Der vorliegende Beschluss umfasst zwei Punkte: Erstens soll dem Abfallwirtschaftsverband EKOCity vorgeschlagen werden, die bisherigen Vertreter des Kreises Recklinghausen im Aufsichtsrat der EKOCity GmbH abzuberauben. Zweitens wird vorgeschlagen, die Vertretung des Kreises durch die Wahl des Landrats sowie einer weiteren Person zu besetzen. Die Bestellung der vorgeschlagenen Person erfolgt nach den Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Wahl gültig ist, wenn die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Der Landrat ist bei dieser Entscheidung stimmberechtigt.
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