Bestellung von einem ordentlichen und zwei stellvertretenden Mitgliedern in die Gesellschafterversammlung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 30. November 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/137 zur Neubesetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH vor. Der Landrat hat hierzu einen Vorschlag zur Bestellung eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds unterbreitet.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet der Gesellschaftsvertrag der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Gemäß § 11 Abs. 1 dieses Vertrages ist der Kreis Recklinghausen als Gesellschafter dazu berechtigt, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Zudem ist die Wahl einer Stellvertretung für das ordentliche Mitglied vorgesehen. Der Gesellschaftsvertrag legt ferner fest, dass die Gesellschafterversammlung erst beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der Gesellschafter sowie mindestens 80 Prozent des Stammkapitals anwesend sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisher in der Gesellschafterversammlung bestellten Mitglieder abzurufen und die neuen Vertreter zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 35 Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen durch die Wahl einer einzelnen Person. Eine vorgeschlagene Person gilt als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Der Landrat nimmt bei dieser Entscheidung ein Stimmrecht wahr.
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