Vorschlag für die Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieds der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreistag steht eine Beschlussvorlage zur Besetzung des Aufsichtsrats der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zur Beratung. Der Kreis Recklinghausen hält gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft 17 Prozent der Stammeinlagen. Damit ist der Kreis berechtigt, der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag für ein stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrats zu unterbreiten.
Die Vorlage sieht vor, den Landrat als ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Zudem soll ein stellvertretendes Mitglied bestimmt werden. Die rechtliche Grundlage für die Vertretung des Kreises in Aufsichtsräten ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß den geltenden Bestimmungen erfolgt die Bestellung der Vertreter in gleicher Weise wie die der ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder.
Das Verfahren zur Wahl einer einzelnen Person richtet sich nach der Kreisordnung. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Der Landrat ist bei diesem Wahlvorgang stimmberechtigt. Die Vorlage wurde durch den Landrat und den Kreisdirektor vorgelegt.
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