Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Vestische Straßenbahnen GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2020/139 des Kreistags geht es um die Neubesetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der Vestischen Straßenbahnen GmbH. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ist der Kreis als Gesellschafter dazu berechtigt, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die bisher in der Gesellschafterversammlung bestellten Mitglieder abzurufen. Gleichzeitig soll die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises erfolgen. Die rechtliche Grundlage für die Wahl eines einzelnen Mitglieds ergibt sich aus der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Eine vorgeschlagene Person gilt als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Der Landrat nimmt im Rahmen dieses Entscheidungsprozches Stimmrecht wahr. Die Vorlage wurde vom Landrat und dem Kreisdirektor zur Beratung im Kreistag vorgelegt.
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