Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Vorschlag zur Benennung eines ordentlichen Mitglieds für den Verbandsrat des Lippeverbandes

2020/140 23.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 2020/140 wird die Benennung eines ordentlichen Mitglieds für den Verbandsrat des Lippeverbandes vorgeschlagen. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des LippeVG entfällt für die Kreise Unna, Wesel und Recklinghausen ein Sitz im Verbandsrat, sofern diese ganz oder teilweise im Verbandsgebiet liegen. Die beteiligten Kreise haben sich darauf verständigt, dass die Vertretung der Kreise im Verbandsrat durch den Kreis Recklinghausen wahrgenommen werden soll, wobei die Vertretung durch den Kreis Wesel gestellt werden soll.

Der Landrat schlägt für diese Vertretung der Kreise Unna, Wesel und Recklinghausen im Verbandsrat des Lippeverbandes die Besetzung mit einem ordentlichen Mitglied vor. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit sehen vor, dass Personen Mitglied des Verbandes sein müssen, beruflich beim Mitglied tätig sind, vertretungsberechtigt sind oder den Organen des Mitgliedes angehören. Ausschlüsse von der Wählbarkeit bestehen unter anderem für Delegierte der Verbandsversammlung sowie für Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied stehen oder Mitglied des Widerspruchsausschusses sind.

Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Kommunalorganisationsverordnung NRW. Bei der Wahl einer einzelnen Person ist die vorgeschlagene Person gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Der Landrat verfügt im Rahmen dieses Wahlvorgangs über ein Stimmrecht. Federführend für diese Vorlage ist der Kreistag.

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