Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2020/143 wird dem Kreistag die Neubesetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH zur Entscheidung vorgelegt. Gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages steht dem Kreis das Recht zu, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die bisher in der Gesellschafterversammlung bestellten Mitglieder abzurufen. Für die künftige Vertretung des Kreises soll sowohl ein ordentliches Mitglied als auch ein stellvertretendes Mitglied gewählt werden. Die Wahlmodalitäten richten sich nach § 35 Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die vorgeschlagene Person durch die Erreichung von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen gewählt ist. Der Landrat verfügt bei dieser Entscheidung über ein Stimmrecht. Die Verwaltung hat in der Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz angegeben. Federführend für die Vorlage ist der Kreistag.
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