Benennung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung der Vestische Straßenbahnen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2020/144 wird die Benennung eines ordentlichen sowie eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung der Vestischen Straßenbahnen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG behandelt. Der Hintergrund der Vorlage liegt in der Entscheidung des Kreistags vom 4. Dezember 1995, den Kommanditanteil des Kreises Recklinghausen an der Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG auf die Vestische Straßenbahnen GmbH zu übertragen. Da aufgrund von Vorbehalten der Finanzverwaltung kein Entsendungsvertrag für die Vertretung in der Gesellschafterversammlung geschlossen wurde, steht der Vestischen Straßenbahnen GmbH als Gesellschafterin das Recht zu, ein Mitglied zu entsenden.
Der Vorschlag des Kreises Recklinghausen sieht vor, die entsprechenden Personen für die Vertretung zu benennen. Zudem wird die Geschäftsführung der Vestischen Straßenbahnen GmbH gebeten, diesen Vorschlag der Gesellschafterversammlung der Vestischen Straßenbahnen GmbH zu unterbreiten. Die Wahl des ordentlichen Mitglieds sowie der Stellvertretung erfolgt gemäß § 35 Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Eine vorgeschlagene Person gilt als gewählt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Der Landrat nimmt bei dieser Wahl ebenfalls Stimmrecht in Anspruch. Federführend für die Vorlage ist der Kreisausschuss.
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