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Beschlussvorlage

Neuwahl des Vorstands der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen

2020/146 23.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 17. Mai 2021 liegt die Beschlussvorlage 2020/146 zur Neuwahl des Vorstands der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen vor. Hintergrund der Vorlage ist die Satzung der Stiftung, wonach die Wahlzeit der Vorstandsmitglieder an die Wahlperiode des Kreistags gebunden ist. Mit dem Beginn der neuen Wahlperiode ist somit eine Neubesetzung des Gremiums erforderlich.

Die Satzung schreibt vor, dass der Vorstand aus mindestens vier Mitgliedern bestehen muss. Der bisherige Vorstand setzte sich aus insgesamt sechs Personen zusammen. Die Vorlage sieht vor, dass der Kreistag im ersten Schritt über die genaue Anzahl der Mitglieder für den neuen Vorstand entscheidet. Im weiteren Verfahren sollen aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet werden.

Gemäß der Kommunalorganisationsverordnung Nordrhein-Westfalen ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Kreisverwaltung kraft Gesetz ordentliches Mitglied des Vorstands und zählt zur Gesamtmitgliederzahl des Gremiums. Der Landrat nimmt bei der Entscheidung über die Mitgliederzahl sowie bei der eigentlichen Wahl ein Stimmrecht wahr. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Kreistag.

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