Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss steht die Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen im Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen zur Entscheidung. Gemäß der Satzung der Stiftung setzt sich der Vorstand aus zwei Mitgliedern des Kreises Recklinghausen sowie dem Vorsitzenden des Vorstands der Sparkasse Vest Recklinghausen zusammen. Die Benennung der Mitglieder des Kreises erfolgt dabei im Einvernehmen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Kultur zuständige Ministerium des Landes.
Der Kreis verfügt über das Recht, ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied für die Vertretung im Vorstand zu entsenden. Die Vertretung der beiden Vorstandsmitglieder erfolgt durch ein weiteres Mitglied des Kreises Recklinghausen und ein weiteres Mitglied der Sparkasse Vest Recklinghausen, wobei auch hier die Abstimmung mit der Landesregierung vorgesehen ist.
Die Wahl der Personen erfolgt nach den Vorgaben des Kreisesordnunggesetzes Nordrhein-Westfalen. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Der Landrat nimmt im Rahmen dieses Wahlvorgangs an der Abstimmung teil und besitzt ein Stimmrecht. Die vorliegende Beschlussvorlage dient der formellen Bestellung der entsprechenden Vertreter für die Stiftung.
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