Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Kuratorium der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2020/148 wird die Besetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen im Kuratorium der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen thematisiert. Gemäß der Stiftungssatzung setzt sich das Kuratorium aus bis zu zehn Mitgliedern zusammen. Dem Kreis Recklinghausen steht dabei das Recht zu, ein ordentliches Mitglied zu entsenden.
Die Satzung sieht zudem vor, dass jedes entsandte Mitglied über eine persönliche Stellvertretung verfügt. Die Vorlage sieht daher die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds vor. Die Wahl erfolgt auf Grundlage von § 35 Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die vorgeschlagene Person als gewählt gilt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Der Landrat ist bei diesem Wahlvorgang stimmberechtigt. Die Federführung für diesen Vorgang liegt beim Kreisausschuss.
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