Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Emscher-Lippe-Konferenz
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 30. November 2020 liegt die Beschlussvorlage 2020/149 zur Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Emscher-Lippe-Konferenz vor. Der Kreis Recklinghausen ist berechtigt, sieben Mitglieder für die Vertretung in dieser Konferenz zu entsenden, wobei für jedes ordentliche Mitglied eine stellvertretende Vertretung zu bestimmen ist.
Die Vorlage sieht vor, dass aus den vorliegenden Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Sofern sich die Fraktionen auf einen solchen einheitlichen Vorschlag einigen und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird, ist eine formale Wahl nicht erforderlich. Die Bestimmung der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Der Landrat ist im Rahmen dieses Wahlvorgangs stimmberechtigt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Kreistag.
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