Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde Recklinghausen

2020/150 23.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/150 des Landrats betrifft die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für den Polizeibeirat der Kreispolizeibehörde Recklinghausen. Gemäß dem Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen fungiert der Polizeibeirat als Bindeglied zwischen der Bevölkerung, der Selbstverwaltung und der Polizei. Die Kreispolizeibehörde Recklinghausen ist für den Kreis Recklinghausen sowie die Stadt Bottrop zuständig.

Der Beirat setzt sich insgesamt aus elf Mitgliedern zusammen. Aufgrund der Einwohnerstruktur stehen dem Kreis Recklinghausen neun Entsendungsrechte zu, während die Stadt Bottrop zwei Mitglieder stellt. Für jedes ordentliche Mitglied ist zudem eine stellvertretende Vertretung zu wählen. Wahlberechtigt sind neben den Mitgliedern des Kreistags auch Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, sofern sie einem kommunalen Ausschuss angehören. Eine Wahl von Polizeibeschäftigten ist gesetzlich ausgeschlossen.

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Die Vorlage sieht vor, dass aus den verschiedenen Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Sofern sich die Vertretungen auf einen solchen einheitlichen Vorschlag einigen und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird, erübrigt sich eine weitere Wahl. Der Landrat ist bei diesem Vorgang stimmberechtigt. Federführend für die Vorlage ist der Kreistag.

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