Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung von Vertretern des Kreises für die Gesellschafterversammlung der Rettungsschule Vest

2020/152 23.01.2020 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/152 des Kreistags befasst sich mit der Besetzung der Gesellschafterversammlung der Rettungsschule Vest – Deutsches Rotes Kreuz / Kreis Recklinghausen GmbH. Die Rettungsschule wird vom Kreis Recklinghausen gemeinsam mit dem DRK Landesverband Westfalen-Lippe e.V. als gemeinnützige Gesellschaft zur Aus- und Fortbildung des Rettungsdienst-Personals betrieben.

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der GmbH ist jedem Gesellschafter das Recht eingeräumt, bis zu drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Da für den Kreis Recklinghausen mehrere Vertreter benannt werden müssen, sieht die rechtliche Grundlage vor, dass der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Verwaltung als Teil der Vertretung fungiert.

Der vorliegende Vorschlag sieht die Entsandung einer ordentlichen Vertretung vor. Als ordentliches Mitglied ist eine Person aus der Verwaltung vorgesehen, wobei eine Vertretung durch eine weitere Person aus der Verwaltung vorgesehen ist. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Sofern sich Einigkeit über einen einheitlichen Wahlvorschlag erzielt und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird, ist eine formale Wahl nicht erforderlich. Der Landrat verfügt im Rahmen der Wahl über das Stimmrecht.

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