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Beschlussvorlage

Einteilung des Kreises Recklinghausen in 36 Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020

2020/175 24.02.2020 Wahlausschuss des Kreises

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlausschuss des Kreises Recklinghausen hat eine Änderung des Beschlusses zur Einteilung der Kreiswahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 vorgelegt. Hintergrund der Neugestaltung ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2019. Dieses Urteil erfordert eine verfassungskonforme Auslegung der Abweichungsgrenzen bei der Anzahl der Wahlberechtigten, um die Wahlrechtsgleichheit zu gewährleisten.

Nach der Neuberechnung sollen die 208 Gemeindewahlbezirke im Kreis Recklinghausen in insgesamt 35 Kreiswahlbezirke zusammengefasst werden. In der Stadt Dorsten werden zudem vier Kreiswahlbezirke gebildet. Ein gemeinsamer Kreiswahlbezirk entsteht durch die Zusammenlegung von fünf Gemeindewahlbezirken aus den Städten Dorsten und Haltern am See.

Die Neueinteilung orientiert sich an den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes, wobei die räumlichen Zusammenhänge und bestehende Bezirksstrukturen berücksichtigt werden. Als Basis für die Berechnung dienen die Einwohnerzahlen sowie die Anzahl der Wahlberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates zum Stichtag 30. April 2019. Dabei wird eine Toleranzgrenze von 15 Prozent bei der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten angestrebt, um die gleiche Stimmkraft in den einzelnen Bezirken sicherzustellen. Die Vorschläge zur Einteilung basieren auf Empfehlungen der kreisangehörigen Städte, die von der Verwaltung in die Vorlage eingearbeitet wurden.

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