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Beschlussvorlage

Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Landrätin bzw. des Landrats und ggf. Feststellung des Erfordernisses der Stichwahl am 27.09.2020

2020/209 27.08.2020 Wahlausschuss des Kreises

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlausschuss des Kreises legt im Rahmen der Sitzung am 17. September 2020 die Beschlussvorlage 2020/209 zur Feststellung des Ergebnisses der Landratswahl vor. Gegenstand der Vorlage ist die offizielle Bestätigung der Wahlergebnisse sowie die Feststellung, ob eine Stichwahl erforderlich ist.

Der Wahlleiter prüft hierzu die Wahlniederschriften der Stimmbezirke auf ihre Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Auf Basis dieser Unterlagen stellt der Wahlausschuss die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen fest. Zudem werden die für die Bewerber abgegebenen Stimmen ermittelt, um den gewählten Bewerber zu bestimmen oder die Notwendigkeit einer Stichwahl zu begründen. Der Ausschuss ist dabei an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden, behält sich jedoch das Recht vor, Rechenfehler zu korrigieren.

Sollte kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten haben, sieht das Kommunalwahlgesetz die Durchführung einer Stichwahl zwischen den beiden am besten abgeschnittenen Bewerbern vor. Als Termin für eine etwaige Stichwahl ist der 27. September 2020 vorgesehen. Im Falle von Stimmengleichheit entscheidet das Losverfahren durch den Wahlleiter über die Teilnahme an der Stichwahl bzw. über den Wahlsieg. Nach der Feststellung des Ergebnisses ist eine Niederschrift zu erstellen, die von den beteiligten Mitgliedern und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist, um die anschließende Bekanntgabe des Wahlergebnisses einzuleiten.

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