Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses des Kreises
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/157 des Kreistages befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses des Kreises. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes besteht der Wahlausschuss unter dem Vorsitz des Wahlleiters aus einer Anzahl von 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern. Für jeden gewählten Beisitzer soll zudem ein persönlicher Stellvertreter bestimmt werden.
Die Vorlage sieht vor, dass aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen oder Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Die Besetzung des Gremiums kann neben Mitgliedern des Kreistages auch sachkundige Bürger umfassen, sofern diese für den Kreistag wählbar sind. Dabei darf die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen. Es besteht ein Ausschlusskriterium für Personen, die sich für das Amt des Landrates oder des Bürgermeisters bewerben, sowie für Personen, die bereits Mitglied eines anderen Wahlorganes sind.
Der Aufgabenbereich des Wahlausschusses umfasst die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen sowie die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen. Zudem ist das Gremium für die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig und entscheidet über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen aus den kreisangehörigen Städten.
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