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Beschlussvorlage

Dynamisierung der Zuschüsse an beauftragte Dritte sowie freie Träger der Wohlfahrtspflege

2021/088 01.04.2021 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2021/088 des Kreistags sieht eine Neuregelung der Zuschüsse für beauftragte Dritte und freie Träger der Wohlfahrtspflege vor. Ab dem Haushaltsjahr 2022 sollen die bestehenden Verträge in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Erziehung sowie im Jobcenter Kreis Recklinghausen an die jährliche Tarifvereinbarung des öffentlichen Dienstes (TVöD) angepasst werden. Dies gilt für verschiedene Leistungsbereiche, darunter kommunal finanzierte Frauenhäuser, Leistungen nach § 16a SGB II wie die Schuldnerberatung, die Beratungsstellen pro Familia und donum vitae sowie Sucht- und Drogenberatungsstellen, die Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern sowie die psychosoziale Betreuung krebskranker Kinder.

Die Verwaltung schlägt vor, die Anpassung an den TVöD-Tariffaktor zu koppeln, sofern der Kreistag keine abweichenden Faktoren festlegt. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Gleichbehandlung der verschiedenen Beratungsstellen zu erreichen und die Planungssicherheit für die Vertragspartner zu erhöhen, da eine Dynamisierung im Bereich der Sucht- und Drogenberatung bereits etabliert ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Träger über die Anpassung zu informieren und die entsprechenden Vereinbarungen gegebenenfalls anzupassen. Für das Jahr 2022 werden bei einer Tarifanpassung von 1,8 % Gesamtkosten in Höhe von etwa 38.500 Euro veranschlagt, die sich auf die Fachbereiche Gesundheit, Bildung und Erziehung sowie das Jobcenter verteilen.

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