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Berichtsvorlage

Ernennung der Kreisausschussmitglieder zu Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten und Vereidigung

2021/002 01.12.2020 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage mit der Nummer 2021/002 dient der Information des Kreisausschusses über die formellen Abläufe zur Ernennung und Vereidigung der Mitglieder. Gemäß § 62 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen sind die gewählten Mitglieder sowie deren Stellvertreter des Kreisausschusses als Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte zu ernennen. Dieser Vorgang erfolgt durch die Aushändigung einer entsprechenden Urkunde.

Zusätzlich sieht die Vorlage vor, dass die ernannten Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten gemäß § 46 in Verbindung mit § 107 des Landesbeamtengesetzes dazu verpflichtet sind, einen Diensteid abzulegen. Die Vorlage wurde vom Landrat als Berichtsvorlage für die Sitzung des Kreisausschusses am 1. Februar 2021 erstellt.

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