Interim zur Erhaltung der Verkehrsbeziehung über die Lippe- Brücke K32 bis zum Ersatzneubau und Bau der Radverkehrsverbindung zw. Buerer Straße / Dorfstraße ? K32 Abschnitt 3 in Marl und Dorsten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Errichtung eines Interim-Bauwerks zur Sicherung der Verkehrsverbindung über die Lippe-Brücke (K32) zwischen Marl und Dorsten vorsieht. Da die bestehende Stahlbetonbrücke aus dem Jahr 1926 erhebliche Korrosionsschäden aufweist und eine Sanierung aufgrund fehlender Gewährleistung durch Unternehmen nicht möglich ist, soll ein Behelf errichtet werden, bis der bereits beschlossene Ersatzneubau realisiert werden kann. Die Planung des Neubaus sowie der dazugehörigen Radverkehrsverbindung wird voraussichtlich noch drei bis fünf Jahre in Anspruch nehmen.
Das geplante Interim-Bauwerk soll mittels konfektionierter Bauteile über die Lippe gespannt werden. Dabei ist mit einem eingeschränkten Querschnitt zu rechnen, der mindestens einen Fahrstreifen mit Lichtsignalanlage sowie einen verengten Rad- und Gehweg umfasst. Die Kosten für die Errichtung des Behelfs werden auf eine einstellige Millionenhöhe geschätzt, wobei die Kosten für die laufende Unterhaltung bis zum Neubau noch nicht abschließend beziffert werden können. Eine Refinanzierung durch Fördergelder ist für das Interim-Bauwerk derzeit nicht möglich, die Verwaltung steht jedoch mit der Bezirksregierung Münster im Austausch über alternative Möglichkeiten.
Die Sicherstellung der Brückenverbindung ist für den ÖPNV, die Landwirtschaft sowie für Rettungsfahrten und den Radverkehr von Bedeutung. Durch die Aufrechterhaltung der Verbindung sollen zusätzliche CO2-Belastungen durch Umleitungsverkehr vermieden werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, alle rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und Unterhaltung des Behelfs zu treffen und über den Sachstand kontinuierlich zu berichten.
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