Finanzierungshilfe für die ?Drogenberatung Westvest e.V.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/013 sieht vor, der „Drogenberatung Westvest e. V.“ aus dem Haushalt 2021 einen einmaligen Verlustausgleich in Höhe von 40.000 € zu gewähren. Damit soll die Fortführung der gesetzlichen Aufgaben der Einrichtung sichergestellt werden. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, künftige Möglichkeiten für den Umgang mit nicht ausreichend finanzierten Personal- und Sachkosten sowie mit steigenden Tarif- und Betriebskosten zu prüfen.
Die „Drogenberatung Westvest e. V.“ mit Sitz in Marl übernimmt seit 1994 die zentrale Drogenhilfe für die Städte Dorsten, Haltern am See, Gladbeck und Marl. Zu den Aufgaben gehören Beratung, Behandlung, psychosoziale Betreuung von Substituierten sowie Sucht- und Aidsprävention. Die Finanzierung basiert auf Richtlinien des Kreises Recklinghausen sowie auf Landesförderungen durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage führt aus, dass die Landesförderung trotz steigender Kosten unverändert geblieben ist. Es bestehen nicht finanzierte Personalkosten für Tätigkeiten im Bereich der Reinigung und Verwaltung sowie ungedeckte Sachkosten. Zudem führt ein Rückgang von Spenden und Geldbußen zu einer negativen Ertragsentwicklung. Im Geschäftsjahr 2019 belief sich das Jahresdefizit auf 26.822,57 €. Die Mittel für den beantragten Ausgleich sollen über den Änderungsdienst zum Haushalt 2021 bereitgestellt werden.
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