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Beschlussvorlage

Verträge zur Finanzierung der Frauenhäuser im Kreis Recklinghausen

2021/016 03.12.2020 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/016 des Kreisausschusses sieht Anpassungen der Finanzierung und der Kapazitäten für die Frauenhäuser im Kreis Recklinghausen vor. Im Zentrum der Vorlage steht die Neugestaltung der Verträge auf Basis von § 17 SGB II, um die bestehenden Vereinbarungen an die aktuellen Anforderungen anzupachten.

Geplant ist eine Aufstockung der Plätze im Frauenhaus Recklinghausen von 10 auf 12 Plätze. Für die Frauenhäuser in Datteln und Recklinghausen, die nicht über Landesmittel gefördert werden, soll der Festzuschuss angehoben werden. Hierbei wird eine einheitliche jährliche Summe von 110.000 Euro pro Einrichtung vorgeschlagen. Ziel ist es, die Differenz zur Landesförderung zu verringern und die unterschiedlichen Kostenstrukturen der Einrichtungen auszugleichen.

Zudem ist eine Anpassung der Berechnung der Tagessätze vorgesehen, um die tatsächlichen Bedarfe bei den Kosten für Unterkunft und Betreuung zu berücksichtigen. Ein weiterer Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Übernahme der Kosten für eine Übergangswohnung. Diese soll als Zwischenschritt zwischen dem Aufenthalt im Frauenhaus und dem eigenständigen Wohnen dienen, um die Belegungskapazitäten in den Frauenhäusern für neue Hilfesuchende freizuhalten. Die Verwaltung geht von jährlichen Mehrkosten zwischen 100.000 und 130.000 Euro aus, die in der Haushaltsplanung 2021 bereits berücksichtigt sind.

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