Mobile Luftreinigungsgeräte zur Covid19-Prävention an Berufskollegs, Dringlichkeitsantrag zur Beantragung von Fördermitteln (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage Nr. 2021/051 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Beantragung von Fördermitteln für mobile Luftreinigungsgeräte an Berufskollegs im Kreis Recklinghausen. Ziel ist die Nutzung eines NRW-Förderprogramms zur Verbesserung der Lüftungssituation an Schulen.
Nach einer fachlichen Prüfung der Situation in den Berufskollegs des Kreises wurde festgestellt, dass von den 967 Räumen, die dem gewöhnlichen Aufenthalt von Personen dienen, die lüftungstechnischen Probleme primär in Sporthallen und Umkleiden liegen. In den Klassenräumen sind die Belüftungssituationen weitgehend stabilisiert. Durch bereits durchgeführte und geplante Maßnahmen, wie den Umbau von Fenstern, die Installation von CO2-Sensoren oder die Anpassung von Lüftungsanlagen, wurden dringliche Probleme bereits adressiert oder sind in Bearbeitung.
Hinsichtlich der technischen Eignung wird auf die Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene des Umweltbundesamtes verwiesen, wonach die Fensterlüftung vorrangig ist und mobile Luftreiniger lediglich als unterstützende Maßnahme in Einzelfällen in Betracht kommen sollten. Da derzeit keine eindeutigen Nachweise über die Wirksamkeit der Geräte zur Reduzierung der SARS-CoV-2-Viren vorliegen, kann technisch keine Empfehlung für oder gegen deren Einsatz ausgesprochen werden. Für drei spezifische Werkstatträume wurden bereits mobile Luftreinigungsgeräte bestellt und die entsprechenden Fördermittel beantragt. Für die restlichen Räumlichkeiten besteht kein Bedarf für einen breiten Einsatz der Geräte.
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