Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Kreisausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2021/157 des Kreisausschusses wird die Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung thematisiert. Grundlage für die Notwendigkeit dieser Maßnahme ist die gesetzliche Vorgabe gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach über die im Kreisausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist.
Da die bisherige stellvertretende Schriftführerin aufgrund von Erziehungszeiten mittelfristig für diese Aufgabe nicht zur Verfügung steht, ist eine Neubesetzung erforderlich, um die Einhaltung der gesetzlichen Dokumentationspflichten bei einer Verhinderung des Schriftführers sicherzustellen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherige stellvertretende Schriftführerin abzurufen und eine neue Person zur stellvertretenden Schriftführerin des Kreisausschusses zu bestellen. Die Vorlage wurde vom Landrat vorgelegt und zur Beratung im Kreisausschuss für die Sitzung am 22. November 2021 vorbereitet.
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