Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Kreistages und der Wahl des Landrates des Kreises Recklinghausen 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 2021/053 des Kreisausschusses befasst sich mit der Feststellung der Gültigkeit der Kreistagswahl sowie der Landratswahl im Kreis Recklinghausen aus dem Jahr 2020. Grundlage der Vorlage ist die Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss.
Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Einspruch zweier Personen gegen die Gültigkeit der Landratswahl vom 13. September 2020 als unzulässig zurückzuweisen, da die Einspruchsfrist bereits abgelaufen war. Der Einspruch gegen die Stichwahl vom 27. September 2020 wird als zulässig, jedoch als unbegründet eingestuft. Die Einspruchsführerinnen hatten unter anderem die Nichterreichen eines Quorums, eine unzulässige Wählerbeeinflussung durch Amtsträger sowie Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung von Wahlunterlagen geltend gemacht. Die Prüfung ergab, dass für die Landratswahl kein gesetzliches Zustimmungsquorum von einem Drittel existiert, sondern die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen maßgeblich ist. Zudem wurden die Vorwürfe zur Wählerbeeinflussung und zu Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl als nicht ausreichend substantiiert bewertet.
Darüber hinaus wird beantragt, die Wahl des Kreistages sowie die Wahl des Landrates (Hauptwahl und Stichwahl) für gültig zu erklären. Die Vorprüfung des Wahlprüfungsausschusses ergab, dass keine der gesetzlich genannten Fälle vorliegt, die eine Ungültigkeit der Wahlen nach dem Kommunalwahlgesetz rechtfertigen würden.
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