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Beschlussvorlage

Resolution zu einer Verordnung zur Hygiene und zum Infektionsschutz für Wohn- und Betreuungsangebote gem. § 45 Abs. 1 Nr. 8 WTG NRW

2021/091 06.04.2021 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/091 dazu aufgerufen, einer Resolution des Pflegebündnisses Recklinghausen zuzustimmen. Ziel dieser Resolution ist es, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen dazu aufzufordern, eine Rechtsverordnung zur Hygiene und zum Infektionsschutz für Wohn- und Betreuungsangebote gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 8 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) NRW zu erlassen.

Die Initiative des Pflegebündnisses verfolgt das Ziel, den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer von Pflegeeinrichtungen vor Infektionen sowie die Einhaltung von Hygieneanforderungen durch die Beschäftigten rechtlich abzusichern. Ein wesentlicher Bestandteil der Forderung ist die Verpflichtung der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen, den Pflegekräften Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen und deren Reinigung zu übernehmen.

Nach Angaben der Verwaltung werden die aktuellen Regelungen zur Bereitstellung von Arbeitskleidung von den Einrichtungen unterschiedlich gehandhabt. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass der Einsatz von spezieller Arbeits- und Schutzkleidung zur Erhöhung des Infektionsschutzes sinnvoll sein kann. Eine ministerielle Verordnung soll zudem eine einheitliche Umsetzung in den Pflegeeinrichtungen gewährleisten und individuelle Anordnungen ersetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein großer Träger im Kreis Recklinghausen bereits ein Pilotprojekt zur Nutzung von Arbeitskleidung in mehreren Einrichtungen plant.

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