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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen – Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung sowie Festsetzung der Gebühren und Entgelte 2022 vor Zuschlagserteilung

2021/159 06.10.2021 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/159 des Kreisausschusses sieht Änderungen der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen sowie die Festsetzung der Gebühren und Entgelte für das Jahr 2022 vor. Hintergrund der Satzungsänderung ist die Neuausschreibung von Leistungen für die Verwertung von Altpapier, Altmetall und Wertstoffen, die zum 1. Januar 2022 wirksam wird.

Für das Jahr 2022 wird vorgeschlagen, die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall und Problemabfällen bei 138,00 € pro Tonne festzusetzen. Trotz kalkulierter Entsorgungskosten von 148,08 € pro Tonne, die durch gestiegene Kosten im EKOCity Abfallwirtschaftsverband und bei der Wertstoffverwertung bedingt sind, soll die Gebühr stabil gehalten werden. Die Differenz zwischen den Kosten und der Gebühr soll durch eine Entnahme aus der Gebührenrücklage finanziert werden.

Weitere Gebührenfestsetzungen für 2022 umfassen die Verwertung von unsortiertem Sperrmüll am EKOCity Center Bochum mit 110,50 € pro Tonne sowie die Wertstofftonne mit 130,00 € pro Tonne. Letztere weist eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr auf, um den gestiegenen Verwertungskosten Rechnung zu tragen. Die Gebühren für biologische Abfälle werden auf 89,56 € pro Tonne und für Garten- und Parkabfälle auf 61,52 € pro Tonne festgesetzt. Die Gebühr für Altpapier bleibt abhängig vom Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung.

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