Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen – Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung sowie Festsetzung der Gebühren und Entgelte 2022

2021/159-1 06.10.2021 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Kreistags sieht Änderungen der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen sowie die Festsetzung der Gebühren und Entgelte für das Jahr 2022 vor. Hintergrund der Satzungsänderung ist eine Neuausschreibung der Verwertung von Altpapier, Altmetall und Wertstoffen zum 1. Januar 2022, deren Ergebnisse eine Anpassung der Regelungen zu den Abfallbeseitigungsanlagen sowie der entsprechenden Anlagen der Satzung erfordern.

Für das Jahr 2022 wird die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall und Problemabfällen auf 138,00 € pro Tonne festgesetzt. Obwohl die kalkulierten Entsorgungskosten aufgrund gestiegener Kosten im EKOCity Abfallwirtschaftsverband auf 148,08 € pro Tonne steigen, soll die Gebühr stabil gehalten werden. Die Differenz wird durch eine Entnahme aus der Gebührenrücklage finanziert.

Im Bereich der Verwertung werden für das Jahr 2022 folgende Gebühren vorgeschlagen: 110,50 €/t für unsortierten Sperrmüll am EKOCity Center Bochum, 130,00 €/t für die Wertstofftonne, 89,56 €/t für biologische Abfälle, 61,52 €/t für Garten- und Parkabfälle sowie 10,47 €/t für getrennt angeliefertes Altpapier. Die Erhöhung der Gebühr für die Wertstofftonne um 15,00 €/t erfolgt aufgrund gestiegener Verwertungskosten. Die Gebührenrücklage wird für den Gebührenausgleich um rund 2,4 Millionen Euro beansprucht, wobei ein Restbestand von etwa 700.000 Euro zur Absicherung künftiger Unterdeckungen verbleibt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente