Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Kreistag
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2021/152 wird die Neubesetzung der Position der stellvertretenden Schriftführerin für den Kreistag behandelt. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist für die in den Sitzungen des Kreistags gefassten Beschlüsse die Erstellung einer Niederschrift vorgeschrieben.
Aufgrund von Erziehungszeiten steht die bisherige stellvertretende Schriftführerin für diese Aufgabe mittelfristig nicht mehr zur Verfügung. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei einer Verhinderung des Schriftführers weiterhin zu gewährleisten, ist eine Neubesetzung der Stelle erforderlich.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherige stellvertretende Schriftführerin abzurufen und eine neue Person zur stellvertretenden Schriftführerin des Kreistags zu bestellen. Die Vorlage wurde vom Landrat zur Beratung im Kreistag vorgelegt.
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