Einführung eines rabattierten 'Öffentlichen Personennahverkehr-Sozialtickets'
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/145 regt der Kreis Recklinghausen eine grundsätzliche Prüfung durch die Landesregierung an, den Förderumfang des Sozialtickets in Nordrhein-Westfalen zu erhöhen. Das Sozialticket ermöglicht berechtigten Personengruppen, darunter Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldempfänger sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz, eine vergünstigte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Kreisgebiet. Das Angebot umfasst Linienbusse, S-Bahnen sowie Regional- und Stadtbahnen und erlaubt die Mitnahme von bis zu drei Kindern unter 15 Jahren zu bestimmten Zeiten.
Im Kreis Recklinghausen sind aktuell 60.276 Personen nach SGB II berechtigt, ein solches Ticket zu beantragen. Die Zahlen der abgesetzten Sozialtickets durch die Vestische Straßenbahnen GmbH zeigten im Jahr 2021 einen monatlichen Durchschnitt von 3.073 Stück, während im Jahr 2019 noch durchschnittlich 5.822 Tickets pro Monat genutzt wurden. Derzeit kostet das Ticket im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr (VRR) 39,35 Euro monatlich, wobei für das Jahr 2022 eine Anpassung auf 39,80 Euro vorgesehen ist.
Da die bestehende Förderung auf Landesebene bis zum 1. Januar 2023 auf 50 Millionen Euro begrenzt ist und eine Änderung der Zuschusshöhe für einzelne Kreise innerhalb des VRR nicht vorgesehen ist, sieht die Verwaltung eine Erhöhung der Förderquote nur durch eine Aufstockung des gesamten Landesbudgets für das Sozialticket vor. Eine Steigerung der Attraktivität des ÖPNV wird zudem als Beitrag zum Klimaschutz gewertet.
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