Kreis Recklinghausen Transparent

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Berichtsvorlage

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion Überprüfung der Vergabeverfahren bezüglich vertraglicher Regelungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit/Einhaltung Tariftreue im Kreis Recklinghausen

2021/148 11.08.2021 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die SPD-Kreistagsfraktion hat im Juli 2021 den Antrag gestellt, die bestehenden Regelungen des Kreises Recklinghausen bei Vergabeverfahren zu überprüfen. Ziel ist es zu prüfen, inwieweit die Bedingungen für Auftragnehmer und Nachunternehmer erweitert werden können, um die Einhaltung der Tariftreue sowie weitere soziale und ökologische Kriterien sicherzustellen.

Konkret sollen bei Vergabeentscheidungen Faktoren wie die Existenz von Betriebsräten, das Angebot von Ausbildungsplätzen, die Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Förderung von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Zudem sollen die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, ökologische Aspekte und die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten in die Vergabe einfließen, ergänzt durch rechtssichere Vertragsstrafenklauseln.

Derzeit regelt die Vergabedienstanweisung vom 11. Juni 2019 bereits besondere Bedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW. Dies umfasst die Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen sowie die Forderung von Eigenerklärungen bezüglich der Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zum Ausschluss bestimmter Straftatbestände.

Die Verwaltung schlägt vor, zur Bewertung der Vor- und Nachteile einer Erweiterung dieser Zugangsbeschränkungen eine Arbeitsgruppe einzuberufen. Diese soll aus den Fachdiensten für Immobilienangelegenheiten, Recht, Tiefbau und Kreisgartenbau sowie Rechnungsprüfung bestehen. Die Stellungnahme der Gruppe kann unter Einbindung weiterer Experten, etwa der Vergabestellen der Städte Herten und Recklinghausen sowie der Kreishandwerkerschaft, erstellt werden.

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