Finanzielle Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege 2020/2021
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage Nummer 2021/106 informiert die Verwaltung den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die finanziellen Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für den Berichtszeitraum 2020/2021. Diese Berichterstattung erfolgt in Erfüllung einer Informationspflicht, die der Sozial- und Gesundheitsausschuss bereits im Februar 1979 gegenüber der Verwaltung festgelegt hat.
Der Inhalt der Vorlage erläutert den historischen Kontext der Fördermaßnahmen. Ursprünglich wurden verschiedene Förderungen durch den Kreis initiiert und durchgeführt, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Im weiteren Verlauf wurden diese Förderungen teilweise von den Städten im Kreisgebiet übernommen oder fortgeführt. Die vorliegende Zusammenstellung dient der Kenntnisnahme der aktuellen finanziellen Zuwendungen der kommunalen Träger an die Organisationen der freien Wohlfahrtspflege für den genannten Zeitraum.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210713072621-0