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Berichtsvorlage

Förderung von Frauenberatungsstellen im Kreis Recklinghausen

2021/107 13.07.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2021/107 der Verwaltung informiert über die aktuelle Situation und die Förderung der Frauenberatungsstellen im Kreis Recklinghausen. Im Rahmen einer zweijährlichen Berichterstattung werden die Tätigkeiten von vier Einrichtungen in Recklinghausen, Gladbeck, Herten und Marl dargelegt. Diese bieten allgemeine Frauenberatung sowie Angebote zur Prävention und Hilfe bei sexualisierter Gewalt an, wobei die Beratungen durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen.

Die Finanzierung der Stellen erfolgt teilweise durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der seit 2002 primär Personalkosten zu 85 Prozent fördert. Um entstehende Defizmente auszugleichen, leistet der Kreis über Leistungsvereinbarungen Zuschüsse. Für das Haushaltsjahr 2021 sind hierfür 65.000 Euro und für 2022 insgesamt 71.000 Euro im Kreishaushalt vorgesehen.

Die Beratungsinhalte umfassen Themen wie Beziehungsprobleme, Trennung, Scheidung sowie Gewalt gegen Frauen. Die Verwaltung stellt fest, dass die Kontaktzahlen weitgehend konstant bleiben, wobei während der Corona-Pandemie eine Zunahme telefonischer und digitaler Anfragen zu verzeichnen war. Die Beratungsstellen arbeiten eng mit der Polizei und anderen Fachstellen zusammen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Angebote von öffentlichen Förderungen abhängig sind und eine unzureichende Finanzierung zu einer Einschränkung der Beratungsqualität oder zum Abbau der Hilfsangebote führen könnte. Ergänzende Beratungsangebote anderer Institutionen können die spezialisierten Frauenberatungsstellen nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersetzen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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