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Beschlussvorlage

Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2022 des Kreises Recklinghausen gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) und Einbringung des Haushalts 2022

2021/108 15.07.2021 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 29. September 2021 wird die Einbringung des Haushaltsentwurfs für das Haushaltsjahr 2022 des Kreises Recklinghausen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte zum Kreishaushalt 2022 sowie den Entwurf der Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen.

Die Beteiligung der kreisangehörigen Städte an der Haushaltsaufstellung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 55 der Kreisordnung NRW. Das Verfahren zur Herstellung des Benehmens wurde im Juni 2021 eingeleitet. Zur Erläuterung der wesentlichen Haushaltsansätze wurden den Städten eine Übersicht der städtischen Zahllasten sowie ein Eckdatenpapier mit Erläuterungen übermittelt. Zudem fand eine Erörterung in der Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten am 1. Juli 2021 statt. Die Städte wurden aufgefordert, ihre Stellungnahmen oder Einwendungen bis zum 15. September 2021 einzureichen.

Der Landrat leitet dem Kreistag den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 gemäß den gesetzlichen Regelungen des Gemeindeordnungsrechts zu. Als Tischvorlagen werden neben dem Haushaltsplanentwurf, der Budgetplan, der Produktplan und der Stellenplan auch ein Vorbericht sowie die entsprechenden Anlagen zum Haushaltsentwurf 2022 ausgelegt.

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