Benennung neuer Mitglieder für den politischen Beirat der kommunalen Konferenz Alter und Pflege
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kreistags am 17. Mai 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/046 zur Benennung neuer Mitglieder für den politischen Beirat der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (KKAP) vor. Die Einrichtung solcher Konferenzen ist durch das Landespflegegesetz NRW vorgeschrieben. Als örtliches Fachgremium im Kreis Recklinghausen dient die KKAP der Klärung von Fragen und Problemfeldern, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes auf kommunaler Ebene ergeben.
Das Ziel des Gremiums ist die effiziente Gestaltung, Weiterentwicklung und Vernetzung der vorhandenen Pflegeinfrastruktur im Kreis, was sowohl ambulante, teilstationäre als auch stationäre Bereiche sowie die Schnittstellen zum Gesundheitswesen umfasst. Durch die Zusammenarbeit der Beteiligten sollen Konzepte zur Qualitätssicherung abgestimmt werden. Die KKAP wirkt dabei an der Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur und der notwendigen Hilfssysteme mit.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, Vertreter der verschiedenen Fraktionen als ordentliche Mitglieder und Stellvertreter in den politischen Beirat zu entsenden. Die Besetzung umfasst jeweils ein ordentliches Mitglied sowie eine Stellvertretung aus den Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, FDP und der Linken. Die Details zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben des Gremiums sind in der beigefügten Geschäftsordnung geregelt.
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Dokumente
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