Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2021 des Kreises Recklinghausen gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) und Beschluss über die Haushaltssatzung 2021 nebst Anlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/049 des Kreisausschusses befasst sich mit der Beteiligung der kreisangehörigen Städte an der Aufstellung des Haushalts 2021 des Kreises Recklinghausen sowie der Verabschiedung der Haushaltssatzung. Im Zentrum steht die Stellungnahme der Städte zur Festsetzung der Kreisumlage.
Die kreisangehörigen Städte forderten, die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) vollständig zur Entlastung weiterzugeben. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Erhöhung der Bundeserstattung in den kommenden Haushaltsjahren durch eine Senkung der Zahllasten nahezu vollständig an die Städte weitergegeben wird. Bezüglich der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird erläutert, dass die geplante Anhebung der Entnahme im Haushaltsjahr 2021 auf rund 7,1 Millionen Euro begrenzt werden kann.
Hinsichtlich des Personalaufwands und der Berücksichtigung des Tarifabschlusses stellt die Verwaltung fest, dass die tatsächlichen Tarifsteigerungen unter den ursprünglichen Planungen liegen, was durch entsprechende Änderungen im Haushaltsplan berücksichtigt wurde. Zusätzliche Ausgaben durch Projekte im Jobcenter sowie Personal zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wirken dem entgegen, sodass sich die Gesamtsituation weder ergebnisverbessernd noch verschlechternd darstellt. Eine bilanzielle Isolierung Corona-bedingter Schäden wird seitens der Verwaltung nicht vorgenommen, da die erhöhte Bundesbeteiligung an den KdU diese Belastungen kompensiert.
Der Kreistag soll die gemeinsame Stellungnahme der Städte zur Kenntnis nehmen, etwaige Einwendungen zurückweisen und die Haushaltssatzung 2021 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2021 bis 2024 beschließen. Zudem steht der Beschluss über den Abschlussbericht zum Fluktuationskonzept für den Zeitraum 2012 bis 2022 zur Vorlage.
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