Ernennung eines Kreisbrandmeisters Ernennung eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/059 wird dem Kreistag die Neubesetzung der Leitungsfunktionen im Brandschutz vorgeschlagen. Auf Vorschlag des Landrats sollen der bisherige Kreisbrandmeister ab dem 25. August 2021 erneut in das Amt berufen werden. Dabei ist vorgesehen, die Tätigkeit des Kreisbrandmeisters künftig hauptamtlich auszuüben. Die Umstellung auf eine hauptamtliche Wahrnehmung erfolgt auf Grundlage des geltenden Gesetzes über den Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutz (BHKG), welches diese Möglichkeit im Gegensatz zur vorherigen Regelung ausdrücklich vorsieht. An den Stelleninhalten im Fachdienst Bevölkerungsschutz sowie an der Besoldung ändert sich durch diese Änderung nichts.
Gleichzeitig wird die Ernennung eines neuen stellvertretenden Kreisbrandmeisters vorgeschlagen, der das Amt ab dem 1. Juli 2021 übernehmen soll. Die Nachfolge wird notwendig, da die Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Kreisbrandmeisters endet und dieser aufgrund einer neuen Aufgabe als Bezirksbrandmeister nicht mehr für die Stellvertretung zur Verfügung steht. Die vorgeschlagenen Personen wurden zuvor von den Leitern der Feuerwehren im Kreis sowie vom Bezirksbrandmeister einstimmig angehört.
Die finanzielle Regelung sieht für den Kreisbrandmeister eine monatliche Aufwandsentschädigung von 445,50 Euro sowie eine Reisekostenpauschale von 112,50 Euro vor. Der stellvertretende Kreisbrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 222,75 Euro und eine Reisekostenpauschale von 56,25 Euro. Die Dienstzeit der Funktionsträger ist nach der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr auf sechs Jahre befristet, sondern endet mit dem Erreichen der Höchstaltersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst.
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