Bestellung eines Kreisausschussmitglieds mit beratender Stimme
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/050 des Landrats sieht die Bestellung eines Mitglieds mit beratender Stimme für den Kreisausschuss vor. Hintergrund ist die Besetzung des Ausschusses nach der Wahl der Mitglieder am 3. November 2020. Da die Fraktion „Die Linke“ im Kreisausschuss kein ordentliches, stimmberechtigtes Mitglied vertreten hat, besteht gemäß § 41 Absatz 3 Satz 7 der Kreisordnung die Berechtigung, ein Kreistagsmitglied für diesen Pflichtausschuss zu benennen.
Die Fraktion hat im Vorfeld der Sitzung darauf hingewiesen, dass ein Kreistagsmitglied als Mitglied mit beratender Stimme und eine weitere Person als Stellvertretung für den Verhinderungsfall benannt wird. Die Vorlage sieht vor, das vorgeschlagene Kreistagsmitglied zu bestellen, sodass eine Mitwirkung mit beratender Stimme gemäß Satz 9 der genannten Vorschrift möglich ist. Der Kreistag ist bei einem Vorschlag, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, an diese Benennung gebunden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz entstehen.
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