Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Berichtsvorlage

Ernennung der stellvertretenden Kreisausschussmitglieder zu Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten und Vereidigung

2021/093 20.04.2021 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Berichtsvorlage 2021/093 informiert der Landrat den Kreistag über die anstehende Ernennung der stellvertretenden Kreisausschussmitglieder zu Ehrenbeamtinnen bzw. Ehrenbeamten. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet § 62 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, wonach sowohl die gewählten Mitglieder als auch deren Stellvertreter des Kreisausschusses zu Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamten ernannt werden. Die förmliche Ernennung erfolgt durch die Aushändigung einer entsprechenden Urkunde.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei der Sitzung des Kreisausschusses am 1. Februar 2021 aufgrund der pandemischen Lage von der bisher üblichen Verfahrensweise abgewichen wurde, die stellvertretenden Mitglieder zur Ernennung einzuladen. Zudem ist durch eine erfolgte Nachwahl ein weiteres stellvertretendes Mitglied zu ernennen. Die Vorlage stellt klar, dass die Ernennung nicht zwingend im Rahmen einer Sitzung des Kreisausschusses stattfinden muss. Nach der Ernennung sind die betroffenen Personen gemäß § 46 in Verbindung mit § 107 des Landesbeamtengesetzes dazu verpflichtet, einen Diensteid abzulegen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 142 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente