Mobilitätswende - Grundsätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2021/114 des Landrates legt die Grundsätze zur Umsetzung der Mobilitätswende im Kreis Recklinghausen dar. Als Grundlage dient der im Februar 2019 beschlossene „Masterplan Mobilität“, der der Klimaveränderung durch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen begegnen soll. Ein zentrales Ziel ist die Verlagerung des Verkehrsaufkommens vom motorisierten Individualverkehr hin zum Umweltverbund, bestehend aus Bus, Schiene, Fahrrad und Fußverkehr.
Zur Erarbeitung des „Masterplans Mobilität 2050“ wurde ein Gutachterbüro beauftragt. Das entsprechende Vergabeverfahren wurde eingeleitet, wobei die Beauftragung für das zweite Halbjahr 2021 vorgesehen ist. Der Prozess erfordert eine Abstimmung zwischen der Verwaltung, der Politik, der Wirtschaft sowie den kreisangehörigen Kommunen. Für die Durchführung konnten bereits Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements akquiriert werden.
Der Masterplan umfasst verschiedene Handlungsfelder, darunter die Steigerung der Anteile des Rad-, Fuß- und ÖPNV-Verkehrs, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Weitere Schwerpunkte liegen in der Digitalisierung des Verkehrs, der Elektrifizierung von Antrieben, der Entwicklung von Fernradwegen und der Optimierung der urbanen Logistik. Um die Übersichtlichkeit der Verwaltungsvorgänge zu gewährleisten, werden künftige Vorlagen zu diesem Thema einheitlich mit dem Titel „Mobilitätswende - [Unterthema]“ versehen. Parallel zum Gutachterverfahren werden bereits bestehende Vorhaben wie die Beschleunigung des ÖPNV oder Konzepte zum Radverkehr weitergeführt.
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