Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/180 des Kreisausschusses befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses des Kreises Recklingenhausen zum 31. Dezember 2020 sowie der Entlastung des Landrats. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde von der Verwaltung aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Im Rahmen der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO sowie durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurden keine Anpassungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 708.856.425,13 Euro und ein Eigenkapital in Höhe von 157.463.742,17 Euro aus. In der Ergebnisrechnung wird ein Jahresüberschuss von 32.621.572,23 Euro ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Überschuss nach der Beschlussfassung vollständig der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Nach dieser Zuweisung belaufen sich die Rücklagen im Kreis auf 39.504.057,54 Euro in der Allgemeinen Rücklage, 117.831.128,70 Euro in der Ausgleichsrücklage sowie 128.555,99 Euro in der Sonderrücklage.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den geprüften Jahresabschluss im November 2021 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und empfiehlt dem Kreistag die Feststellung des Abschlusses sowie die Entlastung des Landrats gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW. Die entsprechenden Unterlagen werden den Fraktionen des Kreistags in Papierform sowie auf Datenträgern zur Verfügung gestellt. Der festgestellte Abschluss ist im Anschluss der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20212010100182
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211116112500-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20211021144717-0