Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2022 des Kreises Recklinghausen gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) und Beschluss über die Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2021/183 wird die Beteiligung der kreisangehörigen Städte an der Aufstellung des Haushalts 2022 des Kreises Recklinghausen gemäß § 55 der Kreisordnung NRW behandelt. Die kreisangehörigen Städte haben im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der sie keine Einwendungen gegen den Entwurf des Haushalts 2
Die Städte ersuchten in ihrer Stellungnahme um Unterstützung beim Haushaltsausgleich sowie um die Wahrung der Handlungsfähigkeit während der mittelfristigen Finanzplanung. Dabei wurde die Berücksichtigung einer weiteren Entnahme aus der Ausgleichsrücklage und die damit verbundene Senkung der Kreisumlage positiv hervorgehoben. Zudem wurde die Notwendigkeit betont, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunalen Haushalte zu berücksichtigen. Ein weiterer Punkt der Stellungnahme betrifft die Umlagelast durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Die Städte baten den Kreis, in den Verhandlungen mit dem LWL auf eine mäßigende Wirkung gegenüber der umlagefinanzierten Körperschaft hinzuwirken.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kreistag die gemeinsame Stellungnahme der Städte zur Kenntnis nimmt und feststellt, dass keine Einwendungen vorliegen. Zudem soll die Haushaltssatzung 2022 auf Grundlage des am 29. September 2021 eingebrachten Entwurfs sowie der beigefügten Änderungen beschlossen werden. Die Verwaltung ergänzte die Vorlage um die Berücksichtigung von Änderungen, die in den verschiedenen Ausschüssen des Kreises beraten wurden.
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